Beim Zeitlohn richtet sich das Arbeitsentgelt nach einer vereinbarten Zeiteinheit, zum Beispiel Stunde oder Monat. Eine Grundformel lautet:
Zeitlohn = Lohnsatz je Zeiteinheit × vergütete Zeiteinheiten
Bei einem Stundenlohn von 18 Euro und 150 vergüteten Stunden beträgt der rechnerische Bruttolohn 2.700 Euro, sofern keine weiteren Zu- oder Abschläge zu berücksichtigen sind.
Abgrenzung
Zeitlohn unterscheidet sich von Akkord- oder Prämienlohn, bei denen das Entgelt stärker an Menge oder bestimmten Ergebnissen ausgerichtet wird. Ein Zeitlohn schließt Qualitäts-, Sorgfalts- oder Verhaltensanforderungen nicht aus. Sie ergeben sich aus Tätigkeit, Arbeitsvertrag, Weisungen und geltenden Standards.
Vergütung muss mindestens die anwendbaren gesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Anforderungen erfüllen. Zuschläge, Pausen, Mehrarbeit und Abwesenheiten richten sich nach den einschlägigen Regelungen; sie sind nicht in der einfachen Grundformel enthalten.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Berechnung und Abgrenzung zu Leistungslohn präzisiert.