Absatzmittler übernehmen Aufgaben im Vertriebsweg zwischen Anbieter und Kunde. Dazu zählen insbesondere Handelsunternehmen, die Waren einkaufen und auf eigene Rechnung weiterverkaufen. Sie übernehmen häufig Lagerhaltung, Sortimentsbildung und Kundenservice.

Davon sind Absatzhelfer zu unterscheiden, die Vertriebsleistungen unterstützen, ohne zwingend selbst Eigentümer der Ware zu werden. Ein Handelsvertreter vermittelt oder schließt Geschäfte typischerweise im Namen des Unternehmers ab; ein Kommissionär handelt im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung.

Die rechtliche Einordnung folgt dem tatsächlichen Vertrag und der Geschäftspraxis, nicht allein der Bezeichnung als „Mittler“ oder „Agent“. Eigentum, Preisrisiko, Lagerkosten und Haftung sollten deshalb getrennt betrachtet werden.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.