Die Agrarmarktordnung ist Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union. Sie legt gemeinsame Regeln für bestimmte Agrarerzeugnisse fest und kann Marktbeobachtung, Vermarktungsnormen, Erzeugerorganisationen sowie Maßnahmen bei schweren Marktstörungen umfassen.

Die heutige Marktordnung lässt sich nicht pauschal als künstliche Hochhaltung aller EU-Agrarpreise beschreiben. Instrumente, Preisstützung und Handelsschutz unterscheiden sich nach Produkt und Rechtslage. Auch Weltmarkt, Nachfrage, Kosten und Erntebedingungen beeinflussen Erzeuger- und Verbraucherpreise.

Die EU kann bei schweren Marktstörungen besondere Maßnahmen vorsehen. Ihre Wirkung und Kosten müssen im konkreten Fall beurteilt werden; sie sind nicht mit einer dauerhaften Garantie bestimmter Einkommen oder Preise gleichzusetzen.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 11. Oktober 2026. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.