Der Altersentlastungsbetrag ist ein steuerlicher Entlastungsbetrag für bestimmte Einkünfte. Er wird Steuerpflichtigen gewährt, die vor Beginn des Kalenderjahres, in dem sie die Einkünfte beziehen, das 64. Lebensjahr vollendet hatten. Der Prozentsatz und Höchstbetrag richten sich nach dem Kalenderjahr, das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgt; der maßgebliche Satz bleibt für die Person grundsätzlich festgeschrieben.

Wert für 2026

Für Personen, deren maßgebliches Folgejahr 2026 ist, beträgt der Altersentlastungsbetrag 12,8 Prozent der begünstigten Einkünfte, höchstens 608 Euro. Berücksichtigt werden insbesondere Arbeitslohn und positive Einkünfte, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind. Versorgungsbezüge und bestimmte Renten sind bei der Bemessungsgrundlage ausgenommen.

Der häufig in älteren Texten genannte Satz von 40 Prozent und Höchstbetrag von 1.900 Euro galt für frühere Jahrgänge. Die gesetzlichen Prozentsätze und Höchstbeträge sinken stufenweise. Im Fall zusammen veranlagter Ehegatten wird die Regel für jede Person gesondert angewendet.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Anspruchsvoraussetzung, Bemessungsgrundlage und Staffelwert 2026 geprüft.