Angebotseliminierung bezeichnet das Beenden oder schrittweise Auslaufen eines Produkts oder einer Dienstleistung. Gründe können dauerhaft geringe Nachfrage, hohe Kosten, Qualitätsprobleme, ein verändertes Marktumfeld oder eine Neuausrichtung sein.

Die Entscheidung sollte direkte und indirekte Folgen berücksichtigen. Ein Angebot mit niedrigem Einzelbeitrag kann Kunden anziehen, Folgekäufe ermöglichen oder für ein Gesamtpaket wichtig sein. Umgekehrt können Komplexität und gebundenes Kapital andere Angebote belasten.

Vor dem Ausstieg sollten Vertragsbindungen, Gewährleistungs- und Servicepflichten, Lagerbestände, Ersatzangebote und Kommunikation geprüft werden. Eine Eliminierung kann gestuft erfolgen und anhand klarer Kriterien überprüft werden.

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.