Das körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren war ein früheres System zur Vermeidung der Doppelbelastung ausgeschütteter Gewinne. Anteilseigner konnten die von der Kapitalgesellschaft gezahlte Körperschaftsteuer auf ihre persönliche Einkommensteuer anrechnen. Das System wurde mit dem Steuersenkungsgesetz ab 2001 abgeschafft; für alte Sachverhalte galten Übergangsregeln.
Heutige Einordnung
Kapitalgesellschaft und Anteilseigner sind getrennte Steuersubjekte. Die Gesellschaft versteuert ihr Einkommen nach dem Körperschaftsteuergesetz; eine Ausschüttung kann beim Anteilseigner erneut steuerpflichtig sein. Für natürliche Personen im Privatvermögen gelten regelmäßig die Regeln für Kapitalerträge und der Steuerabzug, bei bestimmten betrieblichen Beteiligungen kann das Teileinkünfteverfahren greifen. Für Körperschaften gelten insbesondere die Beteiligungsertragsregeln des § 8b KStG.
Die frühere Körperschaftsteuergutschrift und die damit verbundene Erstattung bei niedriger persönlicher Steuerlast sind keine allgemeine heutige Behandlung von Dividenden.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Abschaffung des früheren Systems und heutige Dividendenbesteuerung abgegrenzt.