Arbeitgeberverbände vertreten gemeinsame wirtschafts- und sozialpolitische Interessen ihrer Mitgliedsunternehmen. Sie organisieren sich häufig nach Branche oder Region. Auf Bundesebene bündelt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) gemeinsame Anliegen gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit.

Tarifpolitik

Tarifverhandlungen werden in der Regel von den zuständigen Branchen- oder Regionalverbänden geführt. Die BDA als Dachverband verhandelt nicht selbst die einzelnen Flächentarifverträge. Daneben beraten Verbände ihre Mitglieder etwa zu Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Personalfragen. Welche Aufgaben ein Verband übernimmt, richtet sich nach seiner Satzung und der jeweiligen Tarifzuständigkeit.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 11. Oktober 2026. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.