Eine Ausschließlichkeitsbindung verpflichtet eine Vertragspartei, bestimmte Waren oder Dienstleistungen nur von einem Vertragspartner zu beziehen oder nur über ihn zu vertreiben. Beispiele sind ein Alleinbezugsvertrag oder ein exklusiver Vertriebsvertrag. Solche Abreden können Investitionen und Vertrieb fördern, zugleich aber den Zugang anderer Anbieter oder Händler zum Markt erschweren.

Wettbewerbsrechtliche Prüfung

Für Vereinbarungen zwischen Unternehmen ist in der EU insbesondere Artikel 101 AEUV maßgeblich; im deutschen Recht gilt ergänzend § 1 GWB. Eine Vereinbarung kann verboten sein, wenn sie den Wettbewerb bezweckt oder spürbar beschränkt und nicht freigestellt ist. Die Bewertung richtet sich nach Inhalt, Marktverhältnissen und Auswirkungen. Nicht jede Exklusivitätsklausel ist automatisch rechtswidrig.

Die Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung kann bestimmte Vereinbarungen zwischen Unternehmen auf verschiedenen Handelsstufen freistellen. Zu ihren Bedingungen gehören grundsätzlich Marktanteile von höchstens 30 Prozent sowohl beim Anbieter als auch beim Abnehmer sowie das Fehlen bestimmter Kernbeschränkungen. Die Schwelle ist keine pauschale Erlaubnis: Klauseln und Vertragskontext müssen weiterhin geprüft werden.

Beispiele und praktische Fragen

  • Alleinbezug: Ein Gastronomiebetrieb bezieht eine bestimmte Getränkekategorie nur bei einem Lieferanten.
  • Alleinvertrieb: Ein Hersteller weist einem Händler ein Gebiet oder eine Kundengruppe exklusiv zu.
  • Prüfung: Welche Produkte und Gebiete erfasst die Klausel? Wie lange gilt sie? Welche Marktstellung haben die Beteiligten? Enthält sie Preisbindungen oder andere besonders kritische Beschränkungen?

Wettbewerbsrechtliche Folgen lassen sich nicht allein aus dem Vertragswortlaut ableiten. Bei grenzüberschreitenden oder marktstarken Konstellationen ist eine Einzelfallprüfung erforderlich.

Rechtsstand: 11. Oktober 2026.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 11. Oktober 2026. Begriff und aktuelle rechtliche Prüfung von vertikalen Wettbewerbsbeschränkungen geprüft.