Ein Avalkredit ist eine Kreditleihe: Eine Bank verpflichtet sich gegenüber einem Begünstigten, für eine Verpflichtung ihres Kunden einzustehen. Solange der Aval nicht in Anspruch genommen wird, fließt regelmäßig kein Darlehensbetrag an den Kunden; bei einer Inanspruchnahme muss die Bank entsprechend dem Vertrag leisten und kann beim Kunden Rückgriff nehmen.

Bürgschaft und Garantie

Ein Bankaval kann rechtlich als Bürgschaft oder als Garantie ausgestaltet sein. Die Bürgschaft ist grundsätzlich akzessorisch, also an die gesicherte Hauptforderung gebunden (§§ 765 ff. BGB). Eine Garantie kann eine selbstständige Verpflichtung begründen. Entscheidend sind Wortlaut und Auslegung der konkreten Urkunde; die Begriffe sind nicht austauschbar.

Typische Anwendungsfälle

Beispiele sind Anzahlungs-, Vertragserfüllungs-, Gewährleistungs-, Zoll- und Mietaval. Ein Bietungsaval kann die Teilnahme an einer Ausschreibung absichern. Ob die Bank sofort auf erstes Anfordern zahlen muss oder Einwendungen geltend machen kann, richtet sich nach der konkreten Verpflichtung.

Kosten und Risiko

Für die Bereitstellung berechnet die Bank typischerweise ein Avalentgelt. Höhe, Sicherheiten, Laufzeit und Kündigung werden individuell vereinbart; ein fester gesetzlicher Gebührensatz besteht nicht. Ein Aval kann Kreditlinien beanspruchen und zu einer Zahlungspflicht des Kunden führen, wenn die Bank in Anspruch genommen wird. Der Aval ist deshalb weder immer kurzfristig noch risikofrei.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 11. Oktober 2026. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.