Bailout bezeichnet allgemein eine finanzielle Unterstützung, die einen Schuldner oder ein Unternehmen vor Zahlungsausfall oder Insolvenz bewahren soll. Sie kann verschiedene Formen annehmen, etwa Kredit, Garantie, Kapitalzufuhr oder Umschuldung.
EU-Staaten und Artikel 125 AEUV
Artikel 125 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU wird häufig als No-Bailout-Klausel bezeichnet. Er schließt eine automatische Haftungsübernahme für Verbindlichkeiten eines anderen Mitgliedstaats aus. Daraus folgt jedoch kein pauschales Verbot jeder finanziellen Unterstützung: Krisenmechanismen können auf gesonderten Rechtsgrundlagen und unter Bedingungen eingerichtet werden.
Unterstützung kann Risiken für Steuerzahlende und Anreize schaffen, zugleich aber Ansteckung und größere Krisenkosten begrenzen. Bewertung und rechtliche Zulässigkeit hängen von Instrument, Empfänger, Bedingungen und geltendem Recht ab.
Der Begriff allein sagt nicht, wer zahlt, welche Forderung übernommen wird oder ob die Unterstützung erfolgreich ist.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 11. Oktober 2026. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.