Beteiligungsfinanzierung ist die Zuführung von Eigenkapital durch bestehende oder neue Eigentümer. Sie kann als Geld- oder Sacheinlage erfolgen und ist eine Form der Außenfinanzierung. Im Gegenzug können Stimm-, Informations- und Gewinnbezugsrechte entstehen.

Rechtsform und Kapitalzugang

Kapitalgesellschaften können neue Geschäftsanteile oder Aktien ausgeben; ob diese öffentlich gehandelt werden, hängt von Rechtsform, Zulassung und Kapitalmarktregeln ab. Auch nicht börsennotierte Unternehmen können Beteiligungskapital aufnehmen. Bei Personengesellschaften richtet sich der Beitritt neuer Gesellschafter nach Gesellschaftsvertrag und Gesetz.

Beteiligungskapital muss nicht wie ein Darlehen zu einem festen Termin zurückgezahlt werden, kann aber Mitspracherechte und eine Verwässerung bestehender Anteile bedeuten. Bewertung, Informationspflichten und Gesellschaftsvertrag sollten vor einer Beteiligung sorgfältig geprüft werden.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Kapitalzugang, Mitspracherechte und Rechtsform differenziert.