Haushaltsgrundsätze sind Regeln für Planung, Beschluss, Ausführung und Kontrolle öffentlicher Haushalte. Sie sollen parlamentarische Steuerung, Transparenz und einen ordnungsgemäßen Umgang mit öffentlichen Mitteln sichern.

Wichtige Grundsätze

Je nach anwendbarem Haushaltsrecht gehören dazu etwa Jährlichkeit, Jährigkeit, Vollständigkeit, Einheit, Vorherigkeit, Klarheit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die Begriffe haben unterschiedliche Bedeutung: Jährlichkeit betrifft die zeitliche Geltung des Haushaltsplans; Jährigkeit die zeitliche Bindung der Ermächtigungen. Doppelhaushalte und Übertragbarkeit können unter gesetzlichen Voraussetzungen zulässig sein.

Die Rechtsgrundlagen unterscheiden sich nach Ebene. Für den Bund gelten insbesondere Grundgesetz und Bundeshaushaltsordnung; Länder und Kommunen unterliegen eigenen Haushaltsordnungen. Das Haushaltsgrundsätzegesetz setzt Rahmen für Bund und Länder. Nicht jede Einzelregel gilt identisch für alle Ebenen.

Haushaltsgrundsätze sind im Zusammenhang mit den geltenden Vorschriften anzuwenden. Eine kurze Lehrbuchliste ersetzt keine Prüfung der zuständigen Haushaltsordnung.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 11. Oktober 2026. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.