Die Bilanzsumme ist die Summe der Posten auf einer Bilanzseite. Die Aktivseite und die Passivseite ergeben jeweils denselben Betrag. Für die Bilanzsumme werden die beiden Seiten nicht zusammengezählt.
Ein einfaches Bilanzbeispiel
| Aktiva | Betrag | Passiva | Betrag |
|---|---|---|---|
| Maschinen | 60.000 € | Eigenkapital | 40.000 € |
| Vorräte | 25.000 € | Darlehen | 50.000 € |
| Bankguthaben | 15.000 € | Lieferverbindlichkeiten | 10.000 € |
| Bilanzsumme | 100.000 € | Bilanzsumme | 100.000 € |
Die Bilanzsumme beträgt 100.000 €, nicht 200.000 €. Vereinfacht zeigt die Aktivseite die Mittelverwendung und die Passivseite die Mittelherkunft.
Wie Geschäftsvorfälle die Bilanzsumme verändern
- Aktivtausch: Eine Maschine wird für 5.000 € vom Bankkonto bezahlt. Maschine +5.000 €, Bank −5.000 €; die Bilanzsumme bleibt gleich.
- Passivtausch: Eine Lieferverbindlichkeit wird durch ein Darlehen abgelöst. Zwei Passivposten ändern sich gegensinnig; die Bilanzsumme bleibt gleich.
- Bilanzverlängerung: Ein Darlehen von 10.000 € wird auf dem Bankkonto gutgeschrieben. Beide Bilanzseiten steigen um 10.000 €.
- Bilanzverkürzung: Eine Verbindlichkeit von 4.000 € wird per Banküberweisung beglichen. Beide Bilanzseiten sinken um 4.000 €.
Die Beispiele lassen Umsatzsteuer und Nebenkosten zur Vereinfachung weg.
Aussagekraft und Grenzen
Die Bilanzsumme beschreibt das bilanzierte Volumen am Stichtag. Sie ist weder Umsatz noch Unternehmenswert. Auch Rentabilität und Zahlungsfähigkeit lassen sich daraus allein nicht ablesen.
In vollständigen HGB-Bilanzen können neben Anlage- und Umlaufvermögen weitere Aktivposten auftreten, etwa Rechnungsabgrenzung und aktive latente Steuern. Für die Größenklassen nach § 267 HGB gilt eine besondere Berechnung: Ein aktiv ausgewiesener, nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag wird dabei nicht einbezogen.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 11. Oktober 2026. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.