Ein Börsenmakler ist im allgemeinen Sprachgebrauch ein Intermediär, der Wertpapieraufträge von Kunden entgegennimmt, an einen Handelsplatz weiterleitet oder deren Ausführung vermittelt. Dafür können Gebühren oder andere Vergütungen anfallen.

Ein Eigenhändler handelt dagegen grundsätzlich auf eigene Rechnung. In der Praxis können Unternehmen mehrere Funktionen ausüben; Bezeichnungen und Zulassungspflichten hängen von Land, Produkt und Tätigkeit ab.

Vor einer Geschäftsbeziehung sollten Kunden prüfen, welche Leistungen erbracht werden, welche Kosten entstehen und welche aufsichtsrechtlichen Regeln gelten.

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Maklerbegriff und Eigenhandel vorsichtig unterschieden.