Bundesvermögensämter waren frühere Behörden der Bundesvermögensverwaltung. Sie betreuten unter anderem Bundesliegenschaften und wirkten an der Deckung des Grundstücks- und Raumbedarfs des Bundes mit.

Zum 1. Januar 2005 wurde die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) errichtet. Die Aufgaben der Bundesvermögensämter und weiterer Organisationseinheiten der Bundesvermögensverwaltung gingen auf die BImA über; die Ämter bestehen daher nicht mehr als aktuelle Behörden.

Heutige Aufgaben

Die BImA verwaltet und entwickelt einen großen Teil des Immobilienvermögens des Bundes, deckt den Grundstücks- und Raumbedarf und kann nicht benötigte Liegenschaften verwerten. Ihre Zuständigkeiten ergeben sich aus dem BImA-Gesetz und weiteren Regelungen. Historische Anschriften oder Aufgabenbeschreibungen der ehemaligen Ämter sind nicht auf die heutige Organisation übertragbar.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Behördenübertragung 2005 belegt.