Desinformation bezeichnet die bewusste Verbreitung falscher oder irreführender Informationen. Im geschäftlichen Kontext kann dies etwa durch erfundene Produkteigenschaften, unzutreffende Versprechen oder die gezielte Verschleierung eines wesentlichen Umstands geschehen.

Eine irreführende geschäftliche Handlung kann sowohl falsche Angaben als auch das Vorenthalten wesentlicher Informationen umfassen. Ob eine Information wesentlich ist, hängt unter anderem von Produkt, Werbemittel und Entscheidungssituation ab. Nicht jede unvollständige Aussage ist automatisch rechtswidrig.

Unternehmen sollten Behauptungen belegen, Einschränkungen verständlich darstellen und Werbung klar erkennbar kennzeichnen. Eine sachliche Prüfung unterscheidet absichtliche Täuschung von unbeabsichtigten Fehlern oder missverständlicher Kommunikation.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.