Ein Dokumentenakkreditiv ist ein Zahlungsinstrument im Außenhandel. Die eröffnende Bank verpflichtet sich, bei Vorlage der im Akkreditiv geforderten und akkreditivkonformen Dokumente eine Zahlung, Akzeptleistung oder hinausgeschobene Zahlung zu erbringen. Eine bestätigende Bank kann zusätzlich ein eigenes Zahlungsversprechen übernehmen.
Dokumente statt Waren prüfen
Banken prüfen Dokumente nach den Akkreditivbedingungen und den vereinbarten Regeln, häufig den Einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumentenakkreditive (UCP 600). Sie prüfen nicht die Ware selbst oder deren tatsächlichen Zustand. Abweichungen bei Dokumenten können zur Zurückweisung führen.
Importeur und Exporteur sollten Dokumentenliste, Fristen, Lieferbedingungen und Zuständigkeiten vor Vertragsschluss abstimmen. Ein Akkreditiv reduziert bestimmte Zahlungsrisiken, beseitigt aber weder Qualitäts- noch Transportrisiken.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Bankprüfung und Warenprüfung klar unterschieden.