Im WTO-Handelsrecht liegt Dumping vor, wenn ein Produkt zu einem Exportpreis unter seinem Normalwert in ein anderes Land ausgeführt wird. Der Normalwert wird häufig anhand des Inlandspreises im Exportland bestimmt; fehlen geeignete Vergleichspreise, gelten alternative Berechnungsmethoden. Ein niedriger Preis allein beweist noch kein Dumping.

Antidumpingmaßnahmen

Antidumpingzölle dürfen nur nach einer Untersuchung verhängt werden, die Dumping, eine erhebliche Schädigung eines Wirtschaftszweigs und den ursächlichen Zusammenhang prüft. In der EU führt die Europäische Kommission solche Untersuchungen nach den unionsrechtlichen Regeln durch. Maßnahmen sind fall- und produktspezifisch.

Dumping ist von Subventionen, Preisunterbietung und gewöhnlichem Wettbewerb zu unterscheiden. Eine Schutzmaßnahme kann nicht allein mit dem politischen Vorwurf besonders niedriger Preise begründet werden.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Kostenschleuder und niedriger Preis nicht als alleinige juristische Kriterien gesetzt.