Der Ertragswert leitet den Wert eines Unternehmens oder Vermögensgegenstands aus künftig erwarteten finanziellen Überschüssen ab. Künftige Zahlungen werden auf den Bewertungsstichtag abgezinst oder kapitalisiert.

Wichtige Annahmen

Erforderlich sind eine nachvollziehbare Planung, ein geeigneter Kapitalisierungszinssatz und Annahmen zum Zeitraum nach der Detailplanung. Der Zinssatz spiegelt unter anderem Zeitwert und Risiko wider. Kleine Änderungen bei Wachstum, Marge oder Zinssatz können den Wert deutlich verändern.

Das Verfahren ist keine sichere Vorhersage des späteren Verkaufspreises. Für rechtliche, steuerliche oder gesellschaftsrechtliche Bewertungsanlässe können besondere Standards und Methoden gelten. Bewertungszweck, Datenbasis und Unsicherheit sollten transparent sein.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Zukunftsüberschüsse, Risiko und Bewertungszweck präzisiert.