Fertigungskosten sind Kosten, die mit der Bearbeitung oder Herstellung eines Produkts verbunden sind. In der Kostenrechnung unterscheidet man Fertigungseinzelkosten, Fertigungsgemeinkosten und Sondereinzelkosten der Fertigung.

  • Fertigungseinzelkosten: direkt zurechenbare Kosten, etwa Fertigungslöhne oder auftragsbezogene Kosten.
  • Fertigungsgemeinkosten: indirekte Kosten wie anteilige Maschinen- oder Hallenkosten, die über einen Schlüssel verrechnet werden.
  • Sondereinzelkosten der Fertigung: einem Auftrag direkt zurechenbare besondere Fertigungskosten, etwa spezielle Werkzeuge.

Fertigungskosten sind nicht mit gesamten Herstellungskosten gleichzusetzen. Nach § 255 HGB gehören dazu außerdem Materialkosten und Sondereinzelkosten der Fertigung sowie angemessene Gemeinkosten und produktionsbedingter Werteverzehr.

Die Zuordnung hängt von Produktionsprozess und Rechnungszweck ab. Verrechnungsschlüssel sollten nachvollziehbar sein; sie messen nicht immer die tatsächliche Verursachung exakt.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Fertigungskosten und Herstellungskosten nach HGB getrennt.