Free Riding (Trittbrettfahren) bedeutet allgemein, von einer Leistung oder Investition zu profitieren, ohne ihren Kosten angemessen beizutragen. Ein klassisches ökonomisches Beispiel ist ein öffentliches Gut, dessen Nutzen auch Nichtzahlende erhalten.
Im Einzelhandel wird der Ausdruck auch verwendet, wenn Kunden Beratung in einem Geschäft nutzen und später bei einem anderen Anbieter kaufen. Das kann für den beratenden Händler wirtschaftlich nachteilig sein, ist aber nicht automatisch rechtswidrig oder eine „Wettbewerbsverzerrung“ im rechtlichen Sinn.
Omnichannel-Händler können Beratung, Onlineangebot und Service so verbinden, dass Kosten und Kundennutzen ausgewogen sind. Die rechtliche Einordnung hängt von konkretem Verhalten und Markt ab.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.