Das Gewinn- und Verlustkonto (GuV-Konto) sammelt die Aufwendungen und Erträge eines Geschäftsjahres. In der Buchungssystematik werden Aufwendungen auf der Sollseite und Erträge auf der Habenseite abgeschlossen.

Übersteigen die Erträge die Aufwendungen, ergibt sich ein Gewinnsaldo auf der Sollseite des GuV-Kontos. Übersteigen die Aufwendungen die Erträge, entsteht ein Verlustsaldo auf der Habenseite. Der Saldo wird in das Eigenkapital übertragen.

Die GuV im Jahresabschluss ist mehr als ein Kontenabschluss: § 275 HGB schreibt für Kaufleute die Staffelform und eine Gliederung nach Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren vor, soweit die Vorschrift anwendbar ist. Internes Kontenschema und veröffentlichte GuV sind daher nicht gleichzusetzen.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Falsche Soll-/Haben-Aussage berichtigt und gesetzliche GuV abgegrenzt.