Die Gewinn- und Verlustrechnung, kurz GuV, stellt die Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres gegenüber. Sie zeigt, wie der Gewinn oder Verlust einer Periode entstanden ist.

Die Grundidee

Erträge − Aufwendungen = Jahresergebnis. Ein positiver Saldo ist ein Jahresüberschuss, ein negativer ein Jahresfehlbetrag. Die gesetzliche GuV gliedert diese Größen in einzelne Posten, damit die Herkunft des Ergebnisses erkennbar wird.

Ein einfaches Beispiel

PositionBetrag
Umsatzerlöse120.000 €
Sonstige Erträge5.000 €
Aufwendungen insgesamt einschließlich Steuern110.000 €
Jahresüberschuss15.000 €

Das Lernbeispiel fasst zahlreiche Positionen zusammen. Es ersetzt nicht das für den jeweiligen Abschluss geltende gesetzliche Gliederungsschema.

GuV und Bilanz

Die Bilanz ist eine Stichtagsrechnung: Sie zeigt Vermögen und Kapital zu einem bestimmten Termin. Die GuV ist eine Zeitraumrechnung: Sie erklärt Erträge und Aufwendungen während einer Periode. Nach § 242 HGB bilden Bilanz und GuV grundsätzlich den Jahresabschluss; für verschiedene Rechtsformen kommen weitere Anforderungen und Erleichterungen hinzu.

Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren

§ 275 HGB sieht für Kapitalgesellschaften eine Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren vor. Das Gesamtkostenverfahren ordnet betriebliche Aufwendungen nach Arten, das Umsatzkostenverfahren nach Funktionen und den verkauften Leistungen. Bei sachgerechter Anwendung und gleichen Grundlagen führen beide zum gleichen Jahresergebnis.

Gewinn ist nicht gleich Zahlungseingang

Eine Rechnung an einen Kunden kann bereits Ertrag sein, obwohl das Geld noch nicht eingegangen ist. Eine Abschreibung mindert den Gewinn, ohne im selben Moment eine Zahlung auszulösen. Für die Zahlungsfähigkeit braucht ein Unternehmen daher zusätzlich eine Liquiditätsplanung.

Merksatz: Die GuV erklärt Erfolg, die Bilanz Bestände und die Liquiditätsrechnung Zahlungsströme.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.