Gleitende Arbeitszeit ermöglicht Beschäftigten, Arbeitsbeginn und -ende innerhalb festgelegter Zeitfenster selbst zu bestimmen. Das Modell kann mit einer Kernarbeitszeit, Servicezeiten oder einem Arbeitszeitkonto verbunden sein, muss es aber nicht. Grundlage sind Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder eine betriebliche Regelung.

Arbeitszeitgrenzen bleiben bestehen

Flexibilität hebt gesetzliche Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten nicht auf. Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten; eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist nur mit Ausgleich zulässig. Pausen- und Ruhezeitregeln sind ebenfalls einzuhalten.

Eine klare Regelung sollte Erfassung, Ausgleich, Übertrag von Zeitguthaben, Erreichbarkeit und Umgang mit betrieblichen Spitzen festlegen. Teamabsprachen sichern die notwendige Besetzung.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Gleitzeitmodelle von gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen abgegrenzt.