Gütertrennung ist ein im BGB geregelter Güterstand bei Ehegatten. Er steht im Gegensatz zu der ebenfalls im BGB geregelten Gütergemeinschaft und der frei zwischen den Partnern aushandelbaren anderen Güterstände. Wird keine Vereinbarung getroffen, gilt die Zugewinngemeinschaft. Bei der Gütertrennung bleibt jeder Ehepartner Eigentümer seines Vermögens. Jeder haftet nur für die von ihm eingegangenen Verbindlichkeiten.
Gütertrennung
Dieser Bestandsartikel kann ältere Rechtsstände oder Beträge enthalten. Für aktuelle Regelungen beachte die amtlichen Quellen; dieser Text wurde beim Relaunch noch nicht einzeln fachlich aktualisiert.
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