Bei einer Importkontingentierung begrenzt ein Staat die Menge oder den Wert bestimmter Einfuhren für einen festgelegten Zeitraum. Die Einfuhr ist dann nur innerhalb des Kontingents oder mit einer Genehmigung möglich. Eine mengenmäßige Quote unterscheidet sich von einem Zoll, der die Einfuhr verteuert, sie aber nicht zwingend auf eine feste Menge beschränkt.

Kontingente können nach Ländern, Waren oder Unternehmen vergeben werden. Die Zuteilung beeinflusst, wer importieren darf und wer von knappen Einfuhrrechten profitiert. Mögliche Folgen sind höhere Inlandspreise, geringere Auswahl und Anreize, wirtschaftliche Tätigkeiten zur Umgehung der Beschränkung zu verlagern.

Importkontingente unterliegen internationalen und regionalen Handelsregeln. Ihre Zulässigkeit hängt von Produkt, Zweck, Verpflichtungen und möglichen Ausnahmen ab; sie sind daher nicht ohne Weiteres ein frei verfügbares Instrument.

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.