Incoterms® sind von der Internationalen Handelskammer (ICC) veröffentlichte Regeln für die Auslegung bestimmter Lieferklauseln im Kaufvertrag. Die derzeit geltende Ausgabe ist Incoterms® 2020. Die elf Regeln verteilen zwischen Verkäufer und Käufer bestimmte Pflichten für Lieferung, Transport, Kosten, Risiken und – je nach Regel – Versicherung und Zollformalitäten.

Sie sind in sieben Regeln für jede Transportart und vier Regeln für See- und Binnenschiffstransport gegliedert. Die Auswahl sollte zum Transportweg passen. Im Vertrag sollten die konkrete Klausel, der genau bezeichnete Ort oder Hafen und die Ausgabe genannt werden, etwa „FCA [benannter Ort], Incoterms® 2020“.

Incoterms® ersetzen keinen Kaufvertrag. Sie regeln unter anderem nicht automatisch Eigentumsübergang, Zahlungsbedingungen, Folgen einer Vertragsverletzung oder die anwendbare Rechtsordnung. Diese Punkte müssen separat vereinbart und geprüft werden.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.