Mit kalter Progression wird der Anstieg des durchschnittlichen Einkommensteuersatzes bezeichnet, der dadurch entstehen kann, dass nominale Einkommen lediglich die Inflation ausgleichen, während ein progressiver Steuertarif unverändert bleibt. Das Realeinkommen steigt dann kaum, die Steuerbelastung kann aber zunehmen.
Der Ausdruck „Inflationssteuer“ wird dafür gelegentlich verwendet, ist jedoch ungenau: Es handelt sich nicht um eine eigene Steuer, sondern um einen möglichen Effekt des Zusammenspiels von Inflation und progressivem Tarif. Steigt das Einkommen stärker als die Preise, kann auch die reale wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wachsen.
Der Gesetzgeber kann Tarifeckwerte an die Preisentwicklung anpassen, um den Effekt abzumildern. Ob und in welchem Umfang dies für ein bestimmtes Steuerjahr geschieht, hängt von den jeweils geltenden Gesetzen ab. Die Wirkung ist außerdem von indirekten Steuerbelastungen durch Inflation zu unterscheiden.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.