Das internationale Schachtelprivileg ist ein Oberbegriff für Regeln, die bestimmte Beteiligungserträge zwischen Kapitalgesellschaften von einer erneuten Besteuerung entlasten sollen. In Deutschland kann § 8b KStG Dividenden und Veräußerungsgewinne unter den dort genannten Voraussetzungen weitgehend von der Körperschaftsteuer freistellen.

Für Dividenden gilt die Befreiung nach § 8b Absatz 4 KStG grundsätzlich nicht bei einer unmittelbaren Beteiligung von weniger als 10 Prozent zu Beginn des Kalenderjahres. Außerdem gelten pauschal 5 Prozent der steuerfreien Bezüge als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Bei der Gewerbesteuer bestehen zusätzliche Voraussetzungen und insbesondere eine Beteiligungsgrenze von grundsätzlich 15 Prozent.

Bei grenzüberschreitenden Beteiligungen können Doppelbesteuerungsabkommen, Quellensteuerentlastung, Hinzurechnungsbesteuerung und Anti-Missbrauchsregeln hinzukommen. Eine ausländische Beteiligung führt deshalb nicht automatisch zu vollständiger Steuerfreiheit.

Die Prüfung hängt von Rechtsform, Beteiligungsquote, Zeitpunkt, Einkunftsart und Abkommen ab.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.