Kapitalexport ist ein volkswirtschaftlicher Sammelbegriff für grenzüberschreitende Kapitalanlagen, bei denen Gebietsansässige Vermögenswerte im Ausland erwerben oder ausländischen Schuldnern Kredite gewähren. Dazu gehören beispielsweise Direktinvestitionen mit dauerhaftem Einfluss, der Erwerb ausländischer Wertpapiere und grenzüberschreitende Kredite.
Statistisch werden solche Vorgänge in der internationalen Zahlungsbilanz erfasst. Die heutige Zahlungsbilanzgliederung unterscheidet insbesondere Leistungsbilanz, Vermögensänderungsbilanz und Kapitalbilanz; internationale Finanztransaktionen werden dabei detailliert in der Finanzbilanz ausgewiesen. Ein vereinfachter Kapitalexportbegriff ist daher nicht mit einem einzelnen aktuellen Statistikposten gleichzusetzen.
Übersteigen Kapitalanlagen im Ausland die entsprechenden Anlagen aus dem Ausland, kann – abhängig von der verwendeten Definition und dem Betrachtungszeitraum – von einem Netto-Kapitalexport gesprochen werden. Einzelne Auslandsanlagen erlauben für sich allein keine Aussage über Wohlstand oder wirtschaftlichen Erfolg; entscheidend sind auch Erträge, Risiken und Gegenbewegungen.
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.