Die Konjunkturausgleichsrücklage ist ein im Stabilitäts- und Wachstumsgesetz vorgesehenes Instrument der antizyklischen Finanzpolitik. § 5 StabG nennt eine Zuführung zur Rücklage bei einer Nachfrageausweitung, die die volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit übersteigt. Bei einer gefährdenden Abschwächung der allgemeinen Wirtschaftstätigkeit können Mittel nach den gesetzlichen Voraussetzungen wieder entnommen werden.
Die Vorschriften beschreiben die Haushaltswirtschaft des Bundes und die Verwendung der Rücklage. Sie bedeuten nicht, dass Bund und Länder regelmäßig gemeinsam in gleicher Weise einzahlen oder dass automatisch in jedem Aufschwung Mittel angesammelt werden.
Das Instrument ist von der allgemeinen Konjunkturpolitik und heutigen Haushaltsregeln zu unterscheiden. Seine Existenz im Gesetz sagt allein noch nichts über den aktuellen Bestand oder eine konkrete Verwendung aus.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.