Kostenzurechnungsprinzipien legen fest, nach welchen Regeln Kosten Produkten, Aufträgen oder Bereichen zugerechnet werden. Das Verursachungsprinzip ordnet Kosten nach einem erkennbaren Zusammenhang mit der Leistung zu. Das Durchschnittsprinzip verteilt Kosten gleichmäßig, wenn eine genauere Zuordnung nicht möglich oder nicht sinnvoll ist.
Weitere Ansätze
Das Tragfähigkeitsprinzip verteilt Kosten nach der wirtschaftlichen Belastbarkeit oder dem Erlöspotenzial der Kostenträger. Es kann für bestimmte Kalkulationen verwendet werden, bildet aber keine direkte Ursache ab.
Einzelkosten lassen sich meist direkt zuordnen; Gemeinkosten benötigen Verteilungsschlüssel. Vollkostenrechnung ist deshalb nicht automatisch unmöglich oder unbrauchbar, kann aber durch Umlagen verzerren. Die Wahl sollte zum Zweck der Rechnung passen.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Zurechnungsprinzipien und Gemeinkostengrenzen differenziert.