Marktverhaltensregeln ist ein Begriff aus dem Wettbewerbsrecht. § 3a UWG erfasst unter bestimmten Voraussetzungen Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, die auch dazu bestimmt sind, das Marktverhalten im Interesse von Marktteilnehmern zu regeln.
Nicht jede Vorschrift ist automatisch eine Marktverhaltensregel im Sinn dieser Norm. Entscheidend sind Zweck der Regelung und die gesetzlichen Voraussetzungen, darunter die mögliche spürbare Beeinträchtigung der geschützten Interessen.
Der Begriff wird häufig bei der Prüfung unlauterer geschäftlicher Handlungen verwendet. Die rechtliche Einordnung hängt von der konkreten Vorschrift und dem Verhalten ab und sollte nicht aus einer allgemeinen Liste abgeleitet werden.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.