Mutterschaftsgeld ersetzt Einkommen während der gesetzlichen Mutterschutzfristen. Höhe und zuständige Stelle hängen von Krankenversicherung und Beschäftigungssituation ab. Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen können von ihrer Krankenkasse bis zu 13 Euro pro Kalendertag erhalten; der Arbeitgeber zahlt gegebenenfalls einen Zuschuss zum durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt. Für bestimmte privat oder familienversicherte Arbeitnehmerinnen kann das Bundesamt für Soziale Sicherung zuständig sein.

Mutterschutzfristen

Die Schutzfrist beginnt grundsätzlich sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Nach der Geburt gilt regelmäßig eine Frist von acht Wochen, in bestimmten Fällen zwölf Wochen. Seit 2025 gelten außerdem gestaffelte Schutzfristen nach Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche. Ausnahmen und individuelle Voraussetzungen sind im Mutterschutzgesetz geregelt.

Mutterschaftsgeld ist von Mutterschutzlohn bei einem Beschäftigungsverbot außerhalb der Schutzfristen und von Elterngeld zu unterscheiden. Für den konkreten Anspruch sollten Krankenkasse, Arbeitgeber oder Bundesamt für Soziale Sicherung anhand des Einzelfalls kontaktiert werden.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.