Normalgemeinkosten sind Gemeinkosten, die nicht für jede einzelne Leistung unmittelbar erfasst werden und für die Kalkulation mit einem normalen, meist aus vergangenen Perioden abgeleiteten Wert angesetzt werden. Sie sollen kurzfristige Schwankungen glätten und eine praktikable Vorkalkulation ermöglichen.
Berechnung über Zuschlagssätze
Ein normaler Gemeinkostenzuschlagssatz kann aus normalisierten Gemeinkosten und einer passenden Bezugsgröße abgeleitet werden:
Normal-Gemeinkostenzuschlagssatz = Normalgemeinkosten ÷ Bezugsgröße × 100
Für eine Kalkulation wird der Satz auf die entsprechende Einzelkostenbasis angewendet, etwa Materialeinzelkosten oder Fertigungslöhne. Welche Bezugsgröße passt, hängt von Kostenstelle und Kalkulationsverfahren ab; für Verwaltung oder Vertrieb können beispielsweise Herstellkosten als Basis dienen.
Abweichungen beurteilen
Im Betriebsabrechnungsbogen werden verrechnete Normalgemeinkosten mit den tatsächlich angefallenen Istgemeinkosten verglichen. Eine Über- oder Unterdeckung zeigt zunächst eine Abweichung, erklärt aber noch nicht deren Ursache. Für die Analyse sind Beschäftigung, Preise, Verbrauch und die gewählte Bezugsgröße getrennt zu betrachten.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Zuschlagskalkulation als kontextabhängiges Verfahren erläutert.