Das OECD-Musterabkommen ist eine Vorlage, an der sich Staaten bei der Aushandlung bilateraler Doppelbesteuerungsabkommen orientieren. Es verteilt Besteuerungsrechte zwischen Ansässigkeits- und Quellenstaat und enthält Regeln etwa zu Unternehmensgewinnen, Dividenden, Zinsen, Arbeitslohn und Verständigungsverfahren.
Das Musterabkommen selbst ist kein zwischen Staaten geschlossener Vertrag und gilt nicht unmittelbar als deutsches Steuergesetz. Rechtlich maßgeblich ist das konkrete Doppelbesteuerungsabkommen, das von den beteiligten Staaten ausgehandelt und in Kraft gesetzt wurde. Viele Abkommen weichen vom OECD-Muster ab.
Die OECD veröffentlicht außerdem Muster für Informationsaustausch und andere steuerliche Zusammenarbeit. Für Erbschaft- und Schenkungsteuern existieren gesonderte Mustertexte und bilaterale Abkommen, die nicht mit dem OECD-Musterabkommen für Einkommen und Vermögen gleichgesetzt werden sollten.
Für einen grenzüberschreitenden Fall sind deshalb Vertragsstaat, konkrete Abkommensfassung, Änderungsprotokolle und nationales Umsetzungsrecht zu prüfen.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.