Das UN-Musterabkommen ist eine Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen zwischen entwickelten und sich entwickelnden Staaten. Wie andere Musterabkommen bietet es Artikel und Kommentare, an denen sich Länder bei der Aushandlung eigener Verträge orientieren können.

Abgrenzung zum geltenden Abkommen

Das UN-Musterabkommen ist selbst kein zwischen zwei Staaten geltender Vertrag. Steuerpflichten und Besteuerungsrechte ergeben sich erst aus dem ausgehandelten und in Kraft getretenen bilateralen Abkommen sowie dem nationalen Recht.

Das UN-Modell räumt in mehreren Regelungen dem Quellen- oder Tätigkeitsstaat mehr Besteuerungsmöglichkeiten ein als das OECD-Muster. Die konkrete Verteilung kann im einzelnen Abkommen aber abweichen. Das Muster wird von den Vereinten Nationen fortentwickelt; die Ausgabe 2021 ist die aktuelle hier zugrunde gelegte Fassung.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Mustervertrag von verbindlichem DBA unterschieden.