Ein Pensionsfonds ist ein eigenständiger Versorgungsträger und einer der Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Er erbringt Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenleistungen nach dem jeweiligen Versorgungsplan.

Beiträge, Anlage und Leistung

Finanzierung und Risiko hängen vom Versorgungsmodell ab. Arbeitgeber können Beiträge leisten; Arbeitnehmer können je nach Vereinbarung ebenfalls beteiligt sein. Ob und in welchem Umfang eine Leistung garantiert ist, richtet sich nach Zusage, Vertrag und gesetzlichen Regeln.

Pensionsfonds unterliegen der Aufsicht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz und besonderen Anlagevorschriften. Das Vermögen ist nicht „kaum reguliert“; Sicherungsvermögen, Risikosteuerung und Solvabilität werden gesetzlich geregelt.

Für Beschäftigte sind Zusage, Kosten, Leistungsbedingungen und Insolvenzschutz wichtig. Ein Pensionsfonds ist von Pensionskasse, Direktversicherung und Unterstützungskasse zu unterscheiden.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.