Die Produkthaftung bezeichnet die Haftung für Schäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht werden. Nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Hersteller unter den gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich ohne Nachweis eines Verschuldens, wenn ein Produktfehler zum Tod, zu einer Körper- oder Gesundheitsverletzung oder zu bestimmten Sachschäden führt.

Wann liegt ein Fehler vor?

Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die berechtigterweise erwartet werden kann. Dabei zählen unter anderem Aufmachung, vernünftigerweise erwartbare Verwendung und Zeitpunkt des Inverkehrbringens. Der Herstellerbegriff kann auch Importeur, Quasi-Hersteller oder unter bestimmten Voraussetzungen den Lieferanten erfassen.

Welche Schäden sind erfasst?

Das Gesetz erfasst Personenschäden sowie unter zusätzlichen Voraussetzungen Schäden an einer anderen, überwiegend privat genutzten Sache. Der Schaden am fehlerhaften Produkt selbst fällt nicht als solcher unter diesen Anspruch. Das Produkthaftungsgesetz enthält außerdem besondere Regeln zu Selbstbeteiligung, Höchstbetrag, Verjährung und Erlöschen.

Andere Ansprüche bleiben möglich

Ansprüche aus Kaufrecht, unerlaubter Handlung oder anderen Vorschriften können daneben in Betracht kommen. Sie haben eigene Voraussetzungen und Fristen. Die Produkthaftung ist daher nicht mit Gewährleistung gleichzusetzen. Für konkrete Schäden müssen Fehler, Kausalität, Herstellerstellung und Anspruchsgrundlage einzeln geprüft werden.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Tatbestand, erfasste Schäden und Verhältnis zu weiteren Anspruchsgrundlagen geprüft.