Publizität bedeutet, dass gesetzlich bestimmte Unternehmensinformationen für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Welche Unterlagen ein Unternehmen offenlegen muss, hängt insbesondere von Rechtsform, Größenklasse und Kapitalmarktorientierung ab.
Kapitalgesellschaften
Die Größenklassen nach § 267 HGB bestimmen unter anderem den Umfang der Rechnungslegung und Offenlegung. Seit der Anhebung der Schwellenwerte gelten für kleine Kapitalgesellschaften Grenzen von 7,5 Millionen Euro Bilanzsumme, 15 Millionen Euro Umsatzerlösen und 50 Arbeitnehmern. Mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen höchstens zwei der Grenzen von 25 Millionen Euro Bilanzsumme, 50 Millionen Euro Umsatzerlösen und 250 Arbeitnehmern überschreiten. Mindestens zwei überschrittene Merkmale führen grundsätzlich zur Einstufung als groß; kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften gelten stets als groß. Die Einordnung setzt regelmäßig eine Betrachtung von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren voraus.
Publizitätsgesetz
Für bestimmte große Unternehmen, die keine Kapitalgesellschaften sind, kann das Publizitätsgesetz eine Rechnungslegungspflicht begründen. Dessen Schwellenwerte und Voraussetzungen sind eigenständig und dürfen nicht mit den HGB-Größenklassen vermischt werden.
Die im früheren Artikel genannten HGB-Grenzen von 13,75 Millionen Euro und 27,5 Millionen Euro sind veraltet.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. HGB-Schwellen und separate PublG-Systematik anhand aktueller Fassungen abgeglichen.