Ein Rationalisierungsschutzabkommen ist eine kollektiv ausgehandelte Vereinbarung, die Folgen betrieblicher Rationalisierungsmaßnahmen für Beschäftigte begrenzen oder ausgleichen soll. Sie kann beispielsweise Qualifizierung, Versetzungen, Einkommenssicherung oder Übergangsregelungen behandeln. Der konkrete Inhalt hängt von den Verhandlungspartnern und dem jeweiligen Regelungsbereich ab.

Abgrenzung zum Betriebsverfassungsrecht

Der Begriff ersetzt keine gesetzlichen Beteiligungsrechte. Bei geplanten Betriebsänderungen können die §§ 111 und 112 BetrVG gelten: Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend unterrichten und mit ihm über einen Interessenausgleich beraten; ein Sozialplan kann Nachteile für Beschäftigte ausgleichen oder mildern. Ob diese Vorschriften im Einzelfall greifen, hängt unter anderem von Betriebsgröße und Art der Maßnahme ab.

Eine solche Vereinbarung sollte klar bestimmen, welche Beschäftigten, Maßnahmen, Fristen und Leistungen erfasst sind. Für einen konkreten Fall sind Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Gesetzestext gemeinsam zu prüfen.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Begriff eingeordnet und gesetzliche Mitbestimmungsinstrumente benannt.