Der Reproduktionswert beschreibt den geschätzten Betrag, der nötig wäre, einen Vermögensgegenstand zum Bewertungsstichtag erneut zu beschaffen oder herzustellen. Er orientiert sich damit an aktuellen Wiederbeschaffungs- oder Herstellungskosten und nicht zwingend an den damaligen Anschaffungskosten.

Abgrenzung

Historische Anschaffungskosten dokumentieren den ursprünglichen Aufwand. Der Reproduktionswert fragt nach heutigen Ersatzkosten. Der Liquidations- oder Marktwert beantwortet wiederum, welcher Erlös bei Verkauf wahrscheinlich erzielt werden könnte. Diese Werte sind je nach Bewertungszweck verschieden.

Bei einem Unternehmen lässt sich der Wert einzelner Vermögensgegenstände nicht ohne Weiteres zum Unternehmenswert addieren. Zustand, Alter, technische Überholung, Verwertbarkeit, Verbindlichkeiten und Ertragsaussichten können die Bewertung beeinflussen. Auch immaterielle Werte und Geschäftsbeziehungen sind nicht automatisch durch Wiederbeschaffungskosten erfasst.

Verwendung

Reproduktions- oder Wiederbeschaffungswerte können für bestimmte Bewertungs-, Versicherungs- oder Investitionsfragen nützlich sein. Methode und Stichtag müssen dokumentiert werden; eine allgemeingültige Gleichsetzung mit dem Substanzwert ist nicht sachgerecht.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Bewertungsbegriffe und Bewertungszweck differenziert.