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Steuersystem von Finnland

Steuern werden vom Staat und den Gemeinden erhoben. Natürliche Personen unterliegen einer progressiven Einkommensteuer (Tolovero) mit gültigen Steuersätzen (2004 zwischen 8 % und 34 %). Kapitaleinkünfte werden mit einem proportionalen Steuersatz von (2004) 29 % besteuert. Juristische Personen werden mit ihrem Welteinkommen von der Körperschaftsteuer (Yretysvero) erfasst.

Eine Doppelbelastung ausgeschütteter Gewinne mit Körperschaftsteuer und Einkommensteuer wird durch ein Vollanrechnungssystem vermieden. Neben Vermögensverkehrsteuern, Erbschaft- und Schenkungsteuern (Perintövero; Lahjavero) sowie Verbrauch- und Aufwandsteuern erhebt der Staat eine Vermögensteuer mit einem Satz (2004) von 0,9 % bei einem Freibetrag von rd. 185.000 €. Land- und forstwirtschaftlich genutzter Boden ist von der Vermögensteuer befreit. Es existieren rund 60 Steuerabkommen.


Updated on Oktober 10, 2017
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