Der Ökonom James Tobin schlug 1972 eine geringe Abgabe auf internationale Devisentransaktionen vor. Sie sollte kurzfristige Währungsgeschäfte verteuern und damit Wechselkursbewegungen möglicherweise dämpfen. Der Begriff Tobin-Steuer wird heute teils weiter gefasst und auf Finanztransaktionssteuern bezogen.
Vorschlag und praktische Fragen
Eine globale Tobin-Steuer wurde nicht eingeführt. Diskutiert werden unter anderem Bemessungsgrundlage, Ausweichreaktionen, internationale Koordination, Belastung von Absicherungsgeschäften und tatsächliche Wirkung auf Volatilität.
Die EU hat Vorschläge für eine Finanztransaktionssteuer diskutiert, die nicht mit Tobins ursprünglichem Vorschlag gleichzusetzen sind. Der rechtliche Status ist je nach Land und Instrument verschieden; ein alter vorgeschlagener Steuersatz ist kein aktuell geltender Tarif.
Eine Bewertung sollte Kosten, Einnahmen, Marktliquidität und Verteilungseffekte gemeinsam berücksichtigen.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.