Das Umsatzkostenverfahren (UKV) ist eine Form der Gewinn- und Verlustrechnung. Es stellt den Umsatzerlösen die Herstellungskosten der zur Erzielung dieser Umsätze erbrachten Leistungen gegenüber. Anschließend werden unter anderem Vertriebs- und allgemeine Verwaltungskosten ausgewiesen.
Gliederung und Beispiel
Nach § 275 Abs. 3 HGB weist eine nach dem UKV aufgestellte GuV unter anderem Umsatzerlöse, Herstellungskosten der abgesetzten Leistungen und das Bruttoergebnis vom Umsatz aus. Werden 100 Produkte verkauft, werden die den verkauften 100 Stück zuzurechnenden Herstellungskosten berücksichtigt; nicht abgesetzte Produktion wird nicht als Aufwand für verkaufte Erzeugnisse behandelt.
Im Gegensatz zum Gesamtkostenverfahren wird nicht zuerst die gesamte Periodenproduktion mit einer gesonderten Bestandsveränderung gezeigt. Das UKV gliedert Aufwendungen nach Funktionen, etwa Herstellung, Vertrieb und Verwaltung. Dafür braucht das Unternehmen eine belastbare Zuordnung oder Verteilung dieser Kosten.
Abgrenzung
Beide Verfahren führen bei sachgerechter Anwendung zum gleichen Jahresergebnis, stellen die Aufwendungen aber unterschiedlich dar. Welche Gliederung zulässig und erforderlich ist, richtet sich nach Rechtsform und Rechnungslegungsvorschriften.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Rechtsvorschrift zur UKV-Gliederung geprüft.