Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ermittelt, beschreibt und bewertet erhebliche Auswirkungen eines Vorhabens auf Schutzgüter wie Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter. Sie ist nach dem UVP-Gesetz Teil eines behördlichen Verfahrens, das zu einer Zulassungsentscheidung führt.
Wann wird eine UVP durchgeführt?
Ob ein Vorhaben UVP-pflichtig ist, richtet sich nach gesetzlichen Vorhabenlisten, Größen- oder Leistungswerten und gegebenenfalls einer behördlichen Vorprüfung. Nicht jedes Bau- oder Infrastrukturvorhaben durchläuft daher automatisch eine vollständige UVP.
Die Prüfung soll Umweltbelange frühzeitig und nachvollziehbar in die Entscheidung einbeziehen. Sie ist selbst keine Genehmigung und garantiert nicht, dass keine Umweltauswirkungen entstehen. Die Zulassungsbehörde bewertet die Ergebnisse zusammen mit den übrigen rechtlichen Anforderungen; die Öffentlichkeit wird nach den gesetzlichen Verfahrensregeln beteiligt.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.