Unmittelbare Zuständigkeit bezeichnet die direkte Verantwortung einer Person oder Organisationseinheit für eine Aufgabe. Die zuständige Stelle bearbeitet den Vorgang selbst und trägt die Verantwortung für die vorgesehene Entscheidung oder Ausführung.
Mitwirkung anderer Stellen
Auch bei unmittelbarer Zuständigkeit können andere Personen beteiligt sein, etwa durch Beratung, Prüfung, Stellungnahme oder Zustimmung. Ihre Beteiligung hebt die ursprüngliche Zuständigkeit nicht automatisch auf. Wer entscheiden darf und wer mitwirken muss, richtet sich nach Organisationsregeln, Geschäftsverteilung, Vertrag oder Gesetz.
In Unternehmen sollten Zuständigkeiten und Schnittstellen so dokumentiert sein, dass Doppelarbeit und Entscheidungslücken vermieden werden. Eine RACI-Matrix oder ein Prozessdiagramm kann die Rollen sichtbar machen, ersetzt aber keine rechtlich erforderliche Zuständigkeitsregelung.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Entscheidungsverantwortung von Mitwirkung abgegrenzt.