Unternehmenswerbung richtet die Kommunikation auf das Unternehmen insgesamt, etwa seine Marke, Werte oder Leistungsfähigkeit. Angebotswerbung stellt dagegen ein konkretes Produkt oder eine Dienstleistung in den Mittelpunkt.

Beide Formen können sich überschneiden: Eine Kampagne kann eine Marke aufbauen und zugleich ein Angebot nennen. Die Auswahl von Botschaft, Zielgruppe und Kanal sollte zu Kommunikationsziel und tatsächlichem Kundennutzen passen.

Werbeaussagen müssen klar und belegbar sein. Irreführende Angaben oder unzulässige Belästigung können wettbewerbsrechtliche Folgen haben; gerade Preis-, Umwelt- und Leistungsversprechen sollten daher sorgfältig geprüft werden.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.