Eine Zentralverwaltungswirtschaft ist ein Wirtschaftssystem, in dem zentrale staatliche Stellen wesentliche Entscheidungen über Produktion, Investitionen und Verteilung planen. Der Staat kann Produktionsziele, Ressourcenzuteilung oder Preise festlegen.

Die konkrete Ausgestaltung kann variieren. Zentrale Planung bedeutet nicht zwingend, dass jede Tätigkeit verstaatlicht ist oder alle Preise exakt den tatsächlichen Herstellungskosten entsprechen. Informationsprobleme, Anreize und Knappheiten können die Planung erschweren.

Eine Marktwirtschaft koordiniert viele Entscheidungen über Preise und Märkte, kann aber ebenfalls durch Regulierung und öffentliche Leistungen geprägt sein. Die soziale Marktwirtschaft verbindet marktwirtschaftliche Koordination mit staatlichem Ordnungsrahmen und sozialer Sicherung. Die Gegenüberstellung ist daher nicht „Planung oder jeder staatliche Eingriff“.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.