Verbundwerbung (Co- oder Tandem-Werbung) ist eine gemeinsame Kampagne mehrerer Anbieter, deren Produkte oder Leistungen sich ergänzen. Beispiele können Angebote für zusammengehörige Nutzungssituationen sein.

Die Kampagne kann Reichweite bündeln oder Kosten teilen, aber auch zu unklaren Verantwortlichkeiten oder Markenwidersprüchen führen. Beteiligte sollten Zielgruppe, Markenauftritt, Finanzierung, Freigabe und Messung vertraglich klären.

Gemeinsame Werbung darf nicht zur Abstimmung unabhängiger Preise oder anderer wettbewerblich sensibler Bedingungen genutzt werden. Werbeaussagen und Rechte an Marken oder Bildmaterial müssen korrekt sein.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.